Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der

Viktor Nußbaumer Bestes für Küche und Gastlichkeit GmbH & Co.KG., Kürnach - download

  1. Unsere Angebote, die direkt durch Vertreter gemacht werden, sind wenn nichts anderes vereinbart, freibleibend. Eigenschaften werden nur schriftlich zugesichert; Proben und Muster dienen lediglich der Produktbeschreibung.
  2. Aufträge werden rechtsverbindlich, sobald sie durch uns schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden.
  3. Lieferungen an nicht bekannte Auftraggeber und Erstlieferanten werden gegen Vorkasse, spesenfreie Nachnahme oder Bezahlung bei Empfang der Ware ausgeführt. Bei anspruchsgefährdender Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluß ist der Verkäufer berechtigt, falls der Kunde nicht vorausbezahlt oder Sicherheit leistet, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertag zurückzutreten, letzteres auch, wenn er vorzuleisten verpflichtet ist.
  4. Falls nicht ausdrücklich Lieferung frei Haus vereinbart ist, erfolgt der Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Empfängers, auch wenn er durch eigene Fahrzeuge des Verkäufers vorgenommen wird. Vereinbarte Lieferfristen und -termine gelten, sofern kein Fixhandelskauf vorliegt, nur als annähernde Angaben und sind unverbindlich.
  5. Mangels besonderer Vereinbarung werden die am Liefertag geltenden Preise berechnet. Alle Preise verstehen sich einschließlich handelsüblicher Verpackung, enthalten jedoch nicht das Pfand für Leihgebinde. Verpackungsmittel werden mit Ausnahme der Leihgebinde nicht zurückgenommen. Für Minderlieferungen behalten wir uns einen Unkostenaufschlag vor.
  6. Der Käufer hat sicher zu stellen, daß die gelieferte Ware zum Lieferzeitpunkt übernommen und fachgerecht gelagert wird.
  7. Leihgebinde (Kästen, Rollcontainer, Paletten, Eimer, Flaschen) bleiben auch bei Pfandberechnung unser Eigentum und sind nach bestimmungsmäßigem Gebrauch unverzüglich gereinigt an uns zurückzugeben.
  8. Mängelrügen müssen bei erkennbaren Mängeln am Tag der Lieferung, in jeden Fall jedoch vor Ablauf der angegebenen Haltbarkeitsfrist, nach Eintreffen der Ware und vor einer Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgen. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur im Einverständnis mit dem Verkäufer erfolgen. Beanstandende Ware kann nur in hygienisch einwandfreien Zustand verpackt zurückgenommen werden. Ansprüche aus mangelhafter Lieferung werden auf solche Mängel beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht worden sind. Bei begründeten und fristgemäß gerügten Mängeln ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, nach seiner Wahl die Ware auszutauschen oder den Minderwert zu erstatten. Weitergehende Ansprüche, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Produkthaftung, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht. Die gilt auch für Folgeschäden, die sich aus der Weiterverarbeitung der Erzeugnisse ergeben, insbesondere wenn die gebotene vorherige Eignungsprüfung unterlassen wurde.Im gleichen Umfang sind Ansprüche ausgeschlossen die auf dem Verhalten von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder sich gegen diese richten. Sofern wir nicht Hersteller der gelieferten Ware sind, können Ansprüche aus mangelhafter Ware gegen uns in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns haftet.
  9. Die Zahlung des Kaufpreises hat - sofern nichts anderes vereinbart ist - sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und Schecks, die wir als Zahlungsmittel ablehnen können, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Auf fällige oder gestundete Forderungen werden bankübliche Zinsen berechnet.
    Beanstandungen gegen Rechnungen müssen unverzüglich erhoben werden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.
  10. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller bis dahin entstandenen und entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Zum Weiterverkauf oder zur Weiterverarbeitung im ordentlichen Geschäftsgang ist der Käufer berechtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere nicht zur Sicherungsübereignung und Verpfändung. Forderungen  aus Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung werden an den Verkäufer in Höhe der offenen Rechnungsbeträge sicherungshalber abgetreten. Das Eigentum des Verkäufers an verarbeiteter Vorbehaltsware erlischt nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung; vielmehr entstehen die durch Umbildung geschaffenen neuen Waren für den Verkäufer als Eigentümer. Der Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des Fertigfabrikats. Der Verkäufer verpflichtet sich, die vorstehenden Sicherungen, nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 v. H. übersteigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Käufer  hat dies auf Verlangen nachzuweisen. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die auf uns übergangenen Forderungen sind sofort zu melden. Der Eigentumsvorbehalt geht trotz Aufnahme der Forderung in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter.
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auch bevorstehende, sind unverzüglich anzuzeigen.
  11. Die gekaufte Ware ist innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abzunehmen, ohne daß wir den Käufer hierzu besonders auffordern müssen. Im Falle des Abnahmeverzuges durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, nach Nachfristsetzung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. An den vereinbarten Kaufpreis sind wir nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden. Liegt der Tagespreis bei verspäteter Abnahme höher, so gilt dieser als vereinbart. Soweit bei Zustellung der Ware an den Kunden der Kunde nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend ist, erfolgt die Abstellung am vereinbarten Abladeplatz ausschließlich auf Risiko des Empfängers.
  12. Höhere Gewalt und ähnliche unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse wie auch vom Verkäufer nicht verschuldete und von ihm mit zumutbaren Mitteln nicht zu behebende Lieferschwierigkeiten entbinden ihn von seinen Lieferverpflichtungen, ohne daß eine Schadensersatzpflicht besteht. Der Käufer kann in diesem Falle die Bestellung widerrufen, wenn eine angemessene Nachfrist ohne rechtfertigenden Grund von uns nicht eingehalten wird. Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen.
  13. Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, daß wir im Rahmen der Zweckbestimmung des mit ihm geschlossenen Vertrages und unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten speichern, übermitteln, verändern und auch löschen können.
  14. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, falls keine abweichenden Sondervereinbarungen vereinbart worden sind, in allen Punkten als vereinbart und genehmigt, wenn nicht postwendend schriftlich widersprochen wird. Für Nachbestellungen und weitere Aufträge gelten diese Bedingungen auch ohne Zugang einer Auftragsbestätigung und ohne ausdrücklicher Bezugnahme. Andere Lieferungsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, und auch solche, die uns formularmäßig, z. B. auf Auftragsbestätigung zugehen, erkennen wir auch durch Stillschweigen nicht an.
  15. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kürnach bei Würzburg, soweit nichts anderes vereinbart ist Gerichtsstand für Vollkaufleute Würzburg.
  16. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge, Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.